Immobilienmakler Stuttgart

Wohnharmonie Immobilien

Immobilienvermittlung & Ankauf auf Augenhöhe.
Ihr starker Partner in den belebten Lagen Süddeutschlands.

Immobilienmakler Stuttgart

Wohnharmonie Immobilien

Immobilienvermittlung & Ankauf auf Augenhöhe.
Ihr starker Partner in den belebten Lagen Süddeutschlands.

Unsere Serviceschwerpunkte

Verkauf / Vermittlung

Unsere Kaufinteressenten warten bereits, womöglich auf eine Immobilie wie Ihre! Immobilienvermittlung zum Bestpreis in unter 12 Wochen mit Wohnharmonie.

Ankauf

Wir kaufen Ihre Immobilie auf direktem & diskreten Weg an und garantieren Ihnen dabei eine sichere & professionelle Abwicklung.

Finanzierung

Vermittlung von vertrauenswürdigen & kompetenten Finanzdienstleistern für Ihre maßgeschneiderte Baufinanzierung oder andere Finanzierungsvorhaben.  

Unser FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich den Makler bezahlen?

Da wir zu 100% erfolgsbasiert arbeiten, wird unsere Maklerprovision erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.
Somit müssen Sie weder in Vorleistung gehen, noch Kosten beim gescheiterten Verkauf der Immobilien befürchten.

Wer muss den Makler bezahlen?

Die Maklerprovision teilen wir fairerweise zu jeweils 50% zwischen Käufer & Verkäufer auf. Für Sie bedeutet das 50% bezahlen für 100% Leistung!

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Wir arbeiten mit dem branchenüblichen Durchschnitt in Höhe von 3,57% inkl. der gesetzlich gültigen MwSt. 
Da unsere Verkaufspreise im Vergleich zu Privatverkäufen jedoch deutlich höher sind, relativiert sich die Provision automatisch. 

Kann ich auch mehrere Makler beauftragen?

Grundsätzlich können Sie das tun, doch empfehlen wird Ihnen das kein seriöses Unternehmen.
Wenn mehrere Makler gleichzeitig ein Objekt anbieten wirkt das in der Außendarstellung oft unseriös und wirft Fragen auf.
Wir als professionelles Maklerbüro arbeiten deshalb, wie viele andere namenhafte Mitbewerber auch, lediglich im qualifizierten Alleinauftrag.
Dieser berechtigt für eine vorab festgelegte Dauer ausschließlich uns zum Verkauf des Objekts.
Somit können Sie sich sicher sein, dass wir all unsere Ressourcen für ein bestmögliches Ergebnis einsetzen und den Verkauf zielorientiert aus einer Hand steuern können.

Kümmert sich der Makler auch um die notarielle Abwicklung?

Dies kann grundsätzlich jedes Maklerunternehmen selbst entscheiden. Wir als Wohnharmonie Immobilien bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot, welches selbstverständlich auch die gesamte notarielle Abwicklung des Verkaufs umfasst.

Wie lange muss ich mich vertraglich binden?

Übliche Maklerverträge haben für gewöhnlich eine Laufzeit von etwa einem halben Jahr. 
Eigentlich komisch, da doch alle Makler von einem schnellen Verkauf sprechen oder? 
Als Beweis für unsere Schnelligkeit und unschlagbaren Vermarktungszeiten befristen wir unsere Maklerverträge auf gerade einmal 12 Wochen – denn wir wissen was wir können! 

Wer zahlt die restlichen Nebenkosten?

Notar- und Grundbuchkosten, sowie die Grunderwerbsteuer

Im Regelfall zahlt der Käufer die Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages, sowie die Grundbuchkosten für die Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und ggfs. Eintragung der Grundschuld (insgesamt ca. 2% des Kaufpreises). Dementsprechend hat grundsätzlich vorrangig der Käufer das Recht über den beurkundenden Notar zu entscheiden.
Der Verkäufer trägt lediglich die Kosten für die Löschung für ggfs. noch bestehende Belastungen oder Rechte Dritter im Grundbuch.

Muss ich meinen Verkaufsgewinn versteuern?

Die umgangssprachlich genannte „Spekulationsfrist“ besagt, dass Gewinne aus Immobilien- und Grundstücksverkäufen grundsätzlich innerhalb 10 Jahren steuerpflichtig sind.
Für einen Steuerfreien Verkauf als Privatperson müssen also mehr als 10 Jahre zwischen Kauf und Verkauf vergehen. Die Stichtage sind in diesem Fall die notariellen Beurkundungen.
Die einzige Ausnahme besteht, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren nachweislich durchgängig selbstgenutzt war. Auch dann ist der Verkauf steuerfrei.

Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung an meine Bank bezahlen?

Wenn Ihr Darlehen bei einer Bank noch läuft, Sie es aber ablösen möchten z.B. aufgrund des Verkaufs, wird die Bank für die vorzeitige Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
Bei Darlehensabschluss hat die Bank sich für die gesamte Laufzeit refinanziert, sich das Geld also anderweitig besorgt. Wird der Kredit nun vorzeitig abgelöst, muss die Bank ihre Verpflichtungen dennoch erfüllen. Ihr entsteht somit ein Schaden, den der Darlehensnehmer zu begleichen hat.
Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kommen viele Faktoren in Betracht.
Wichtig sind hierbei die Restschuld, die Laufzeit des Kredites, die Höhe des vereinbarten Sollzinses und das aktuelle Zinsniveau.

Was ist meine Immobilie wert?

Der Wert Ihrer Immobilie hängt von vielzelligen Faktoren, insbesondere der Lage, Größe, Zustand, Renovierungsbedarf, Baujahr, Nutzbarkeit und natürlich der aktuellen Marktlage ab.
Um Ihnen schnell und unkompliziert einen ersten Überblick über den Wert Ihrer Immobilie zu verschaffen, klicken Sie hier für unsere kostenlose Online-Immobilienbewertung.
Für eine exakte Wertermittlung ist eine Vor-Ort Begutachtung durch Experten wie uns allerdings unumgänglich, welche im Wohnharmonie Verkaufsprozess selbstverständlich enthalten ist.

Was muss ich beim Verkauf einer vermieteten Immobilie beachten?

Tatsächlich gibt es beim Verkauf von vermieteten Objekten einige Besonderheiten & Herausforderungen. Was Sie diesbezüglich beachten müssen lesen sie hier.

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So erreichen Sie uns

Wohnharmonie Immobilien
Solitudeallee 109
70806 Kornwestheim

+49 176 2485 8421
info@wohnharmonie.com